Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Drust-Cycles und ihren Privatkunden.

Bestellung: Gern erhalten Sie von mir nach ausführlicher Beratung und Festlegung der Spezifikationen ein Angebot für Ihren persönlichen Wunschrahmen und einen voraussichtlichen Liefertermin.

Leider erlaubt die Vielzahl an möglichen Optionen es mir nicht alle Varianten (Rohre, Anlötteile, etc…) aus dem bestehenden Lagerbestand abzudecken. Daher sind Liefertermine auch immer von Zulieferern abhängig. Dennoch versuche ich, auch im eigenen Interesse einer zuverlässigen Produktionsplanung, die angepeilten Termine einzuhalten.

Mit der verbindlichen Auftragserteilung durch Sie und der Auftragsbestätigung durch mich wird eine Anzahlung in Höhe von 700€ fällig, die auf mein Konto zu entrichten ist. Erst dann beginnt die eigentliche Produktion. Die Anzahlung kann nicht Rückerstattet werden.

Zahlungsbedingungen: Die angegeben Preise sind Endpreise in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Mit der Lieferung/Auftragserfüllung wird der gesamte Kaufpreis abzüglich der bereits entrichteten Anzahlungen fällig. Er ist in bar bei persönlicher Abholung zu entrichten oder muss vorab auf mein Konto überwiesen werden. Ein Versand erfolgt nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Gegenansprüche können nur geltend gemacht und verrechnet werden, wenn diese tituliert oder unbestritten sind.

Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Drust-Cycles.

Garantiebedingungen: Die Garantie für meine Rahmen beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum für den Erstkäufer. Sie umfasst Schäden, die auf Material- und Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind. Die Beschichtung der Rahmen ist von der Garantie ausgenommen.

Schäden, die auf eine vom ursprünglichen Verwendungszweck abweichende Nutzung, Korrosion (mangelnde Pflege und Sorgfalt), Unfall oder Sturz zurückzuführen sind, sind von der Garantie ebenso ausgenommen. Darüber hinaus erlischt jeglicher Garantieanspruch, wenn bauliche Veränderungen an meinen Rahmen durchgeführt, Schellen (abgesehen Umwerfer) jedweder Art montiert, nicht-kompatible Anbauteile angebracht werden oder Sattelstützen nicht mindestens 90mm Überlappung im Sitzrohr aufweisen.

Für in meinem Hause durchgeführte Reparaturen von Fremdherstellerware kann ich keine Garantie übernehmen. Nur Teile die von der Firma Drust-Cycles geliefert werden unterliegen der Gewährleistung. Wenn Kunden Teile, die sie selber anliefern, von mir verbauen lassen, kann ich für diese Teile in keiner Weise eine Gewährleistung bieten. Auch die Montage bzw. Bearbeitung solcher Teile erfolgt ausschließlich auf das Risiko des Kunden. Defekte am Rahmen, die durch nicht fachgerechte Montage von Komponenten oder Reparaturen von Dritten verursacht werden unterliegen nicht meiner Gewährleistung.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungen gelten meine eigenen Garantiebedingungen.

Sonstiges: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin Garantiebedingungen / Bedienung- und Wartungsanleitung Drust-Cycles sind von Hand gefertigte, hochwertige Fahrräder und werden mit einer limitierten Garantie geliefert. Das Befolgen der Bedienungs- und Wartungsanleitung ist unbedingte Voraussetzung für die unten aufgeführten Garantieleistungen.

1. Der Rahmen darf nie in irgendeinen Fahrradständer geklemmt werden. Zur Klemmung sollte immer die Sattelstütze benützt werden, und sie muss den genau zum Rahmen passenden Durchmesser aufweisen. Eine Sattelstütze mit falschem Durchmesser sowie das Anbringen von Schellen jeglicher Art am Rahmen führt zu Garantieverlust. Andere Schellen als die des Umwerfers sowie der Sattelstützenklemmung dürfen nur nach vorheriger Absprache mit Drust-Cycles befestigt werden.

2. Die Sattelstütze muss immer mindestens 9cm im Sitzrohr stecken. Ist die Sattelstütze mittels einer Reduzierhülse montiert, muss diese ebenfalls mindestens 9cm Einstecktiefe aufweisen. In regelmässigen Abständen, min. drei bis vier mal pro Jahr, muss die Sattelstütze ausgebaut, gereinigt und neu gefettet werden (ausgenommen Sattelstützen, die mittels einer Kunststoffreduzierhülse montiert sind), um Spaltkorrosion zu verhindern, welche im unangenehmsten Falle eine Sattelstütze auf Ewig im Rahmen festkorrodiert (dies ist bei Aluminiumstützen besonders gefährlich, da Aluminium in Verbindung mit Stahl sehr stark korrodiert).

3. Von Zeit zu Zeit muss das Kondenswasser, welches sich im Rahmeninnern bilden kann, abgelassen werden. Dies geschieht am einfachsten, indem man dieSattelstütze herausnimmt und den Rahmen auf den Kopf stellt. Optimal ist, wenn man danach das Rad mit entfernter Sattelstütze in einem trockenen Raum stehen lässt. Danach die Sattelstütze gut einfetten und sorgfältig montieren. ACHTUNG: Bei Rahmen mit Kunstoffreduzierhülse für die Sattelstütze kein Fett zwischen Sattelstütze und Reduzierhülse!

4. Der Rahmen darf nur mit Wasser und Bürste gereinigt werden, auf keinen Fall Hochdruckreiniger verwenden.

5. Rahmen, Gabel, Vorbau, Lenker und Sattelstütze müssen in regelmässigen Abständen (je nach Belastung) auf Risse und Beschädigungen hin überprüft werden. Die heikelsten Stellen befinden sich immer an den Verbindungen zum Steuerrohr. Auch die Sitzrohr-Oberrohr-Verbindung und die Kettenstrebe-Tretlager-Verbindung bedarf genauer Kontrolle. Bei der Entdeckung eines Risses, einer Delle oder sonstigen Unregelmässigkeiten: Fahrrad nicht mehr benützen! Zuerst mit Drust-Cycles abklären, was geschehen soll.

6. Der Rahmen muss regelmässig auf Korrosion überprüft werden. Die Beschichtung ist an sich ein Verschleissteil und als solche nicht in der Garantie eingeschlossen, es sei denn natürlich, sie ist fehlerhaft angebracht worden (Verarbeitungsfehler). Sollte die Beschichtung durch Fremdeinwirkung Schaden nehmen, ist die schadhafte Stelle unverzüglich mit Metallgrundierung oder Schutzlack auszubessern, um Korrosion zu verhindern. Sollte die Stelle bereits rostig sein, den Rost abschleifen und prüfen, ob er nicht schon unter die Pulverbeschichtung gewandert ist (in dem Falle unterwanderte Beschichtungabkratzen und wie oben verfahren). In jedem Fall empfiehlt es sich, die Beschichtung regelmässig mit Sprühwachs zu behandeln, v.a. die Anlötteile, Ausfallenden etc., um Korrosionsschäden vorzubeugen. Fahrer, welche besonders stark Schwitzen oder besonders korrosiven Schweiss absondern belasten ihren Rahmen überdurchschnittlich stark, im ungünstigsten Fall ist ein Rahmen in wenigen Jahren zerstört. Sie müssen den Rahmen häufig mit sauberem Wasser waschen (am besten nach jederAusfahrt) und besonders aufmerksam pflegen.

7. Steter Tropfen höhlt den Stein: Nach kurzer Einfahrzeit ist das Rad genau zu begutachten: Scheuern irgendwelche Teile (Züge, Leitungen, Ferse, etc.) am Rahmen? In dem Falle ist dringend Abhilfe zu schaffen. Ein ungünstig Verlegter Schaltzug kann die Pulverbeschichtung und irgendwann das ganze Rohr durchscheuern.

8. Nach einem Sturz oder Unfall darf das Bike erst nach einer Überprüfung durch einen Fachmann weiterverwendet werden. Verbogene und auch nur leicht beschädigte Teile sind immer auszutauschen.

9. Alle Bestandteile eines Fahrrades können unerwartet brechen und das kann katastrophale Folgen mit sich bringen. Dies passiert meistens infolge irgendeiner Form von Überbelastung oder durch schlichte Materialermüdung. Ein schonender Umgang mit dem Fahrrad und gute Pflege sind Grundlage für eine lange Lebensdauer. Aber auch wer sorgsam mit seinem Fahrrad umgeht, sollte es nicht ewig benützen. Biker, welche viel von ihrem Rad fordern, sollten es zu ihrer eigenen Sicherheit nicht länger als die Garantiezeit benützen. (Dieser Passus führte in der Vergangenheit oft zu Unklarheiten; i.d.R. ist davon auszugehen, dass ein Fahrrad so leicht wie möglich gebaut wird. Deshalb wird die Garantiebedingung daran angeknüpft. Schon minimal schwerere Rahmen können aber zu signifikant höheren Lebensdauern führen.)

10. Bei Rahmen mit Anlötteil für Hinterbauständer: die Ständerbefestigungsschrauben müssen immer mit Schraubensicherung (z.B. Loctie 243) gesichertwerden, damit sie sich im Betrieb nicht lösen können.

11. Bei Rahmen mit längsverschiebbaren Ausfallenden: hier ist besonders auf Korrosionsschutz zu achten. Regelmässig die Schrauben prüfen, damit sie sich nicht selbsttägig lösen. Anzugsmoment ca. 12Nm.

12. Das Fahrrad darf nur für den dafür vorgesehenen Einsatzbereich genutzt werden. Bei unsachgemässer Benutzung erlischt die Garantie.


Viel Spass beim Radfahren!